Strafrecht konkret - Sexualdelikte

Es gibt in der Praxis Fälle, die einen Menschen unerwartet mit einem Verbrechenstatbestand belasten:

Jemand sucht Kontakt zu einem jugendlich wirkenden Gelegenheitsprostituierten.
 
Der Freier geht wegen des Erscheinungsbildes und der Statur des Prostituierten / sog. Strichjungen davon aus, dieser sei (hoffentlich) 18, mindestens jedoch 16 Jahre alt. Tatsächlich ist der sog. Strichjunge jedoch erst 13 Jahre alt.
Der Kriminalpolizist des Landeskriminalamtes (LKA) macht dem Beschuldigten deutlich, daß er bei der Staatsanwaltschaft die Stellung eines Antrags auf Erlaß eines Haftbefehls anregen wird.

 
Der Mann soll "gestehen". Ansonsten drohe, so der Beamte der Kriminalpolizei, wegen schweren sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (§ 176a StGB) eine lange Gefängnisstrafe und die Zerstörung einer bürgerlichen Existenz (Ehe, Verhältnis zu den eigenen Kindern, Stellung im Beruf).

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